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Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Landratsamt Straubing-Bogen

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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7:45 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
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Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
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