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Geschützte Wirbeltiere - Anzeigen und Anträge online

Sie können die Haltung eines besonders geschützten Wirbeltieres online bei der unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Sie können auch einen genehmigten Biberfang oder einen Bibertotfund online anzeigen (Bibermanagement).

Folgende 28 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: