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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und/oder Ferienfahrverbot für LKW (§ 30 Abs. 3 StVO)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach