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Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis zum Umgang mit Treibladungspulver

Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist vor dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Privatbereich einzuholen. Hiervon sind betroffen Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg