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Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen

Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz