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Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach