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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen mit behördlicher Erlaubnis im Wege des Versandhandels durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Die Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München