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Durchführung der Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - Online

Sie können die Infektionsschutzbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG online durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Berchtesgadener Land