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Anzeige für eine Sammlung nach § 18 KrWG

Sie können die Anzeige für eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen