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Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München