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Abfallgebühren - Widerruf der Verpflichtung zur Eigenkompostierung

Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt kompostierbare Abfälle zukünftig nicht mehr selbst kompostieren wollen. Die Zustimmung des Objekteigentümers ist erforderlich, eine entsprechende Zustimmungserklärung zum Widerruf kann für die antragstellende Person im Verlauf der Widerrufsbearbeitung erzeugt werden. Der Widerruf der Eigenkompostierung hat die Aufstellung einer Abfalltonne für kompostierbare Abfälle und die entsprechende Anpassung der Abfallgebühren zur Folge.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg