Logo Bayernportal

Gesundheitswesen - Kontaktformular zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten

Mit diesem Online-Verfahren können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederung eine meldepflichtige Krankheit gemäß § 34 IfSG melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth