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Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest). Die Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter. Mütter, die in München wohnen, können sich zur Ausstellung einer Negativbescheinigung an den Beratungsdienst des Sachgebietes Beistandschaften wenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München