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Abfallrecht; Anzeige für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Sie können die Anzeige für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz) auch online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kulmbach