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Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Sie können sich online zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen