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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebses

Sie können den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Altenkunstadt