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Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf