Logo Bayernportal

Öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Gewerbewesen; Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Versteigerergewerbe (§ 34b Abs. 1 GewO)

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Versteigerergewerbe (§ 34b Abs. 1 GewO) auch online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kulmbach