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Anzeige der Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Sie können dies online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau