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Erteilung eines Bewohnerparkausweises

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises gemäß § 46 (1) Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Mit der Ausstellung eines Bewohnerparkausweises fallen Gebühren an.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach