Für das Fahren mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen und/oder Fahrzeugen, bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, benötigen Sie eine Erlaubnis. Gleiches gilt für den Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen. Die können Sie auch online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München