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Abwesenheitsmeldung Berufschule V

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Berufsschule 5 nicht am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilnehmen kann (z.B. aufgrund Krankheit), so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg