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Antrag auf Ausgleichszahlung nach § 9 Abs. 5 Baumschutzverordnung (BaumSchVO) (Gemeinde Vaterstetten)

Hier können Sie Ausgleichszahlungen nach § 9 Abs. 5 Baumschutzverordnung beantragen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vaterstetten