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Waffenrecht - Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen

Sie können die Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) online beantragen. Bürgerkonto Login (BayernID)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Tirschenreuth