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Personenbeförderungsgenehmigung: Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. §21 Abs. 4 PBefG

Hier können Sie eine Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. §21 Abs. 4 PBefG im Rahmen der Personenbeförderungsgenehmigung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg