Logo Bayernportal
- kein Ort -

Antrag zur Freistellung vom Verwendungsverbot (Feuerwerk Ausnahmegenehmigung)

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth