Logo Bayernportal

Waffenrecht - Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb

Sie können die Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb gem. § 10 Abs. 3 WaffG in die Waffenbesitzkarte online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Tirschenreuth