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Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München