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Verkehrswesen; Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Sie können die Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot auch online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kulmbach