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Verkaufsbereitschaftserklärung Grundstücke

Sie können über das Onlineformular nutzen, um die Verkaufsbereitschaft über ein Grundstück an die Untere Naturschutzbehörde zu übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen