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Abfallwirtschaft - Gewährung eines Stoffwindelzuschusses

Viel Restmüll kann vermieden werden, wenn Säuglinge und Kleinkinder mit waschbaren Windeln gewickelt werden. Der Landkreis fördert dieses Engagement auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 seiner Abfallwirtschaftssatzung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land