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Fahrgastbeförderungsschein

Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München