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Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Qualifizierung/ Anerkennung als Ärztin/ Arzt

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München