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Antrag auf Arbeitgeberwechsel - Änderung der Nebenbestimmungen

Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wenn Sie das Unternehmen wechseln wollen, ist die Genehmigung der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit nötig. Hier können Sie den Wechsel des Arbeitgebers oder der Beschäftigung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München