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Waffenrecht - Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10-12 Jahren: Beantragung

Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10-12 Jahren online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg