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Genehmigung / Registrierung gemäß Fischseuchenverordnung (§ 4 & § 6)

Wenn Sie Fische züchten oder halten, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen. Hier können Sie Ihre Registrierung oder Genehmigung online ausfüllen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen