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Antrag zur Hundesteuer (An- und Abmeldung)

Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet. Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Benötigte Unterlagen für Anmeldung: • ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde • ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Benötigte Unterlagen für Abmeldung: • FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid) • Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes • Nummer der Hundesteuermarke

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach