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Antrag auf Beseitigung eines Hornissennestes (form00110)

In besonderen Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch fachlich kompetente Personen möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg