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Eigentümerwechsel (Grundstück, Gebäude); Anzeige

Wenn Sie ein unbebautes Grundstück oder Gebäude verkauft oder erworben haben, können Sie den Eigentümerwechsel für die Änderung der Grundsteuer und Abwasser-, Abfall und Straßenreinigungsgebühren hier anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg