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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien

EU-/EWR-Bürger können ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Familienangehörige eines EU- oder EWR-Bürgers können eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte erhalten. Sie können die Bescheinigung oder die Aufenthaltskarte online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau