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Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz stellen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen sie für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth