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Online-Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Berufsabschlüssen

Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern