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Vollstreckungsportal - Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Zur Erlangung einer Auskunft aus dem Vollstreckungsportal ist die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erforderlich. Sie können das Schuldnerverzeichnis online einsehen. Zur Einsichtnahme bedarf es der einmaligen Registrierung und anschließenden Freischaltung im gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat