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Monatliche Steueranmeldung für Kaffee

Wenn Sie eine Erlaubnis haben, können Sie Ihre Steuer- und Entlastungsanmeldungen für die Kaffeesteuer online beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat