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Steueranmeldung für Kaffee und/oder kaffeehaltige Waren im Einzelfall

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit Steueranmeldung für Kaffee und/oder kaffeehaltige Waren im Einzelfall bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt abzugeben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat