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Wohnen – Bewohnerparkausweis Nutzungsüberlassung

Sofern der/die Antragsteller/in für einen Bewohnerparkausweis nicht der eingetragene Fahrzeughalter ist, muss zusätzlich die Nutzungsüberlassung übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg