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Steueranmeldung für Schaumwein im Einzelfall

Über den Online-Antrag können Sie Ihre Steueranmeldung im Einzelfall für die Schaumweinsteuer beim zuständigen Hauptzollamt abgeben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat