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Online-Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG

Wenn Sie Spätaussiedler sind, kann Ihr Zeugnis oder Befähigungsnachweis der Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern