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Ermittlungsbogen für übertragbare Krankheiten

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Online-Ermittlungsbogen für übertragbare Krankheiten nach §§ 25 - 27 Infektionsschutzgesetz

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau