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Antrag auf Kostenerstattung - Stoffwindelzuschuss

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf der Windeln eingereicht werden. Sie erhalten pro Windelset einen einmaligen Zuschuss von bis zu 25 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 82,00 Euro. Pro Kind kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Erstattung eines Stoffwindelzuschusses schließt die Genehmigung einer Windeltonne generell aus.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.